Geb

Gebühren

Erstberatung

Die Erstberatung ist für Sie kostenlos und dient zunächst zur Erfassung des streitigen Sachverhalts. Im Anschluss daran prüfe ich für Sie die Erfolgsaussichten und bespreche mit Ihnen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie werden durch die Erstberatung in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob eine anwaltliche Tätigkeit notwendig ist und welche Gebühren Sie mit meiner Beauftragung erwarten. Besteht zu Ihren Gunsten eine Rechtsschutzversicherung, prüfe ich für Sie, ob diese zu einer Kostenübernahme verpflichtet ist.

Erteilung des Mandates

Die Kosten eines außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreits berechnen sich nach dem sog. Streitwert, d.h. nach dem wirtschaftlichen Interesse, welcher der Angelegenheit zugrunde liegt. Unter Berücksichtigung des Streitwertes wird dann die Gebühr entsprechend dem Umfang der anwaltlichen Leistungen gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Hierzu sind RVG-Gebührenrechner hilfreich.

Neben der Abrechnung nach RVG kommen bei bestimmten Rechtsangelegenheiten auch weitere gesetzlich zulässige Honorarmodelle in Betracht, welche sich an dem Aufwand, der für diese Angelegenheit erforderlich ist, orientieren. Hierüber muss jedoch eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und mir getroffen werden.

In Straf- und Bußgeldsachen fallen streitwertunabhängige Rahmengebühren ebenfalls nach den Regelungen des RVG an. Auch hier sind individuelle Vergütungsabsprachen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zulässig.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfe ich zunächst, ob eine Kostenübernahme erfolgt. Liegen die Voraussetzungen vor, erledige ich für Sie die Formalitäten mit Ihrer Versicherung, um für Sie die sog. Kostendeckungszusage einzuholen. Mit der Erteilung der Kostenübernahme erfolgt eine Abrechnung meiner Gebühren direkt gegenüber Ihrer Versicherung, sodass Sie gegebenenfalls nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu leisten haben.

Leider sind Rechtsschutzversicherungen in einigen Fällen etwas zurückhaltend mit der Erteilung der Kostenübernahme im Rahmen Ihres Versicherungsschutzes. Einige Versicherer versuchen, Ihren Kunden mit mehr oder weniger Nachdruck an einen sog. „Vertrauensanwalt oder Kooperationsanwalt“ zu verweisen und bieten hierzu hauseigene Anwaltshotlines an. In dem Verhältnis der Rechtsschutzversicherung zu diesen Anwälten bestehen oft konkrete vertragliche Absprachen, an welche diese Anwälte gebunden sind. Bitte prüfen Sie daher gewissenhaft, ob es für die Durchsetzung Ihrer Rechte sinnvoll ist, einen Anwalt zu beauftragen, der auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung angewiesen ist.

Sie als Versicherungsnehmer haben das Recht zur freien Wahl des Anwalts Ihres Vertrauens. Nutzen Sie diese Möglichkeit!

In allen Fällen, in denen Ihre Rechtsschutzversicherung unberechtigt die Kostenübernahme verweigert, vertrete ich Sie gerne gegenüber der Versicherung zur Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Prozesskostenhilfe

Soweit Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel zur Verfolgung Ihres Rechtsanspruchs verfügen, kommt auch ein Antrag auf Erteilung von Prozesskostenhilfe in Betracht.

Ich prüfe hier die für Sie vorhandenen Möglichkeiten und erledige für Sie die Formalitäten.

JAN SVEN HOFFMANN
RECHTSANWALT

Bitte kontaktieren Sie mich unter:
Telefon: 030 – 57701630

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